Flächenanforderung
Bundesländer: Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Städte oder Gemeinden mit einem zuzuordnenden Einzugsbereich von mind. 50.000 Einwohnern Ebenerdige Verkaufsflächen von 600qm – 2.500 qm Stark frequentierten Bundes- und Landstraßen oder Ein- / Ausfallstraßen mit guter werbewirksamer Darstellungsmöglichkeit. Direkte Zufahrt zum Objekt. Alleinlage oder auch Fachmarktzentren Ab 35 Parkplätze, die ausschließlich zum Mietobjekt gehören Einzelhandelsgenehmigung für Schuh- und / oder Textilverkauf muss vorhanden sein
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